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Richtlinien für die Mitwirkung an Übungen durch Notruf-NÖ

Grundsätzliches:
Die Teilnahme an Übungen des Rettungsdienstes durch NOTRUF NÖ als Rettungsleitstelle definiert sich nicht über das Beüben der Alarmierung von Ressourcen (RTW, NAW, etc), denn diese Tätigkeit führen wir tagtäglich tausendfach durch. Die Alarmierung von Übungsressourcen (vordefinierten Anzahl an Fahrzeugen) über das Versenden von Einsatznummern ueber Dienstfahrten kann nicht als Training für die Echtalarmierung bei MANV oder anderen Grossschadens- und Katastrophenereignissen gewertet werden, da die Übermittlung von Pagerrufen, SMS und SDS durch den täglichen Standardbetrieb gesichert ist und im Übungfall aus organisatorischen Gründen ganz anders abläuft.

Daher ist eine Teilnahme von NOTRUF NÖ erst fuer grössere Uebung (z.B. ab Bereichsübung) sinnvoll und wird in diesem Fall von einem eigenen Dispatch/DA/Supervisor/Verbindugsdispo durchgefuehrt. Durch die im Regelbetrieb eher knappe Bemessung der eingesetzten Personalressourcen, kann sonstder Echtbetrieb gestört werden. Dafuer ist es aber notwendig NOTRUF NÖ (über den zuständigen Leitstellenleiter) rechtzeitig schon vor der Übung zu einer eventuellen Vorbesprechung einzuladen und in den Kommunikationsfluss einzubinden.

Überprüfung von Alarmwegen:
Die Alarmwege für Echtalarmierungen erst bei Uebungen zu testen ist der falsche Zeitpunkt, da viele Übungen (vor allem grössere) als Schauübung - zumindest gegenüber den anderen Organisationen - geplant sind. Daher sollten SMS-Alarmierungen von weiteren Mannschaften via Inotif regelmäßig selbst von den Kommanden durchgeführt werden. Auch die Alarmierung von Führungskreisen, wie die RK-HE 1 oder Sonderalarmgruppen (Pagergruppen Sondereinsatzmannschaften, usw.) sollte in definierten Abständen in Abstimmung mit NOTRUF NÖ durchgefuehrt und per Rückmeldung überprueft werden..

TETRA-Verwendung bei Übungen:
Fuer Übungen, an denen die Leitstelle teilnehmen soll oder an denen die Leitstelle beteiligt ist, ist grundsaetzlich die Sprechgruppe NNÖ-13 vorgesehen. Wenn Sie diese Gruppe auch für kleinere Übungen in ihrem Bereich verwenden wollen, tun sie das einfach, eine Freigabe dazu ist nicht erforderlich.

Wann ist eine Mitwirkung von NOTRUF-NÖ bei Übungen dann überhaupt sinnvoll?

NOTRUF NÖ kann gerne bei folgenden Taetigkeiten einbezogen werden, denn diese werden im Regelbetrieb nicht laufend durchgeführt
  • Abarbeitung von Sonderalarmplaenen (Flugnotfall, Seveso II, Tunnelanlagen, etc)
  • Einbindung in der Kommunikation Stabskommunikation mit anderen Einsatzorganisationen (Polizei, Behoerde, etc)
  • Führen eines Transportprotokolls gemeinsam mit den Einsatzkräften am Uebungsort (Leiter Transport, SanHiSt oder MLS)
  • Errichten und Kommunizieren einer Hotline fuer Anfragen betreffend Unfallopfer durch Behörden, Botschaften und Angehörige
  • Entsendung eines Verbindungsdispatchers in eine (behoerdliche) Einsatzleitung
  • Installierung eines mobilen Leitstellenarbeitsplatzes im Rahmen der Stabsarbeit
  • Installierung eines eigenen Uebungsdispatchers oder einer internen Dienstaufsicht und/oder eines Supervisor 

Fuer alle diesbezueglichen Anfragen steht Ihnen unser Sonderlagenkoordinator Stefan Spielbichler unter stefan.spielbichler@144.at gerne zur Verfuegung.