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Was benötige ich, bevor ich einen Krankentransport bestelle?

Grundlage um sich von einer Rettungsorganisation transportieren zu lassen ist ein ärztlicher Auftrag (Transportauftrag). Dieser ist nur für geplante Transporte notwendig - nicht für einen akuten Rettungseinsatz (Erste-Hilfe-Leistung)! Der Arzt wählt am Transportschein das für Sie geeignete Transportmittel aus (Rettungswagen oder Ambulanzwagen) 

Ihre Krankenkasse übernimmt nur dann Transportkosten, wenn der Patient gehunfähig ist. Gehunfähig ist, wer auf Grund seines körperlichen oder geistigen Zustandes kein öffentliches Verkehrsmiitel - auch nicht mit einer Begleitperson - benutzen kann. 


Welche Infos sind bei der Anmeldung eines Krankentransportes wichtig?

Damit es zu keinen Verrechnungsproblemen mit der Krankenkasse kommt, sind folgende Informationen wichtig:
  • Welches Transportmittel hat Ihr Arzt am Transportauftrag angekreuzt?
  • Für wieviele Fahrten wurde der Transportauftrag ausgestellt?
  • Bei mehrmaligen Fahrten: Hat Ihre Krankenkasse den Transport bereits bewilligt?
  • Hat Ihr Arzt eine medizinische Begründung auf dem Transportauftrag vermerkt?
  • Ist ein Stempel und die Unterschrift Ihres Arztes am Transportauftrag vorhanden?
  • Hat Ihr Arzt die Behandlungsstelle am Transportauftrag eingetragen?
Die Entscheidung der Kostenübernahme obliegt alleine ihrer Sozialversicherung (GKK NÖ, BVA, VA ÖBB, ...). Wenn die Kosten nicht übernommen werden, erhalten Sie eine Rechnung der Krankentransportorganisation.


Welche Kosten entstehen für mich?

Kosten entstehen für den Patienten immer nur dann, wenn die Sozialversicherung den Krankentransport nicht voll bezahlt. Informationen dazu erhalten Sie werktags direkt in den Verrechnungsabteilungen der Krankentransportorganisationen (ASBö, Johanniter, Rotes Kreuz, ...) oder bei ihrer Sozialversicherung. Bitte wenden Sie sich direkt an diese Stellen.

Hier finden Sie Informationen der NÖGKK zu diesem Thema